Erklärung zur Barrierefreiheit
Smartteller soll für möglichst alle Menschen nutzbar sein. Diese Erklärung zeigt, woran wir uns orientieren, was bereits geprüft ist und wo noch Einschränkungen bestehen.
Geltungsbereich und Rechtsrahmen
Diese Erklärung gilt für die Website smartteller.de einschließlich der deutschen Seiten sowie der englischen, französischen, ukrainischen und russischen Sprachversionen. Die Web-App unter webapp.smartteller.de und die mobilen Apps werden getrennt betrachtet.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, unter anderem für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Ob und in welchem Umfang das BFSG im Einzelfall für Smartteller gilt (zum Beispiel wegen der Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen), ist rechtlich zu bewerten. Unabhängig davon richten wir uns vorsorglich nach den Anforderungen.
Stand der Vereinbarkeit
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und die europäische Norm EN 301 549. Smartteller ist nach unserer Selbsteinschätzung weitgehend, aber noch nicht in jedem Detail geprüft konform.
Geprüft wurde am 19. Oktober 2026 mit dem automatisierten Testwerkzeug axe-core (Regelsätze WCAG 2.0 bis 2.2, A und AA) auf den in der Sitemap enthaltenen Seiten. Automatisierte Tests finden nur einen Teil möglicher Barrieren. Eine vollständige manuelle Prüfung mit Tastatur, Screenreader und Zoom steht noch aus und wird fortlaufend ergänzt.
- Semantische Struktur: Überschriftenhierarchie, Landmarks (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und „Zum Inhalt springen“-Link.
- Tastaturbedienung: alle Funktionen per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, scrollbare Tabellenbereiche sind fokussierbar.
- Kontraste, Skalierbarkeit und Reflow: Text bleibt bei Vergrößerung bis 200 Prozent nutzbar; Animationen werden bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ abgeschaltet.
- Formulare: sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen im Text, ausreichend große Bedienelemente (mindestens 24 × 24 Pixel).
- Sprache: Seitensprache ist ausgezeichnet, fremdsprachige Links im Footer tragen ein Sprachattribut.
Bekannte Einschränkungen
Trotz Sorgfalt können einzelne Inhalte noch Barrieren enthalten. Uns sind derzeit folgende Bereiche bekannt:
- Diagramme und Grafiken in Berichten und Downloads (SVG, PNG) haben nicht in jedem Fall eine ausführliche Textalternative. Die zugrunde liegenden Daten stehen meist als CSV oder JSON zur Verfügung.
- Eingebundene Inhalte Dritter (zum Beispiel Google Play, Google Werbung und Einwilligungsdialoge von Google) liegen nicht vollständig in unserer Hand.
- Ältere Beiträge in den Nachrichten können Gestaltungselemente enthalten, die nicht alle Kriterien erfüllen.
- Maschinelle Übersetzungen in den Sprachversionen sind nicht vollständig redaktionell geprüft.
Feedback und Kontakt
Sie stoßen auf eine Barriere oder benötigen Inhalte in einem anderen Format? Schreiben Sie uns an info@smartteller.de und nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite, Ihr Endgerät und Ihre assistive Technologie. Wir antworten zeitnah und nennen, wie und bis wann wir die Barriere beseitigen oder eine Alternative anbieten.
Beschwerde und Durchsetzung
Bleibt Ihre Anfrage unbeantwortet oder halten Sie die Antwort für unzureichend, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für das BFSG ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Bitte prüfen Sie die aktuellen Kontaktdaten auf der Website der Behörde.
Aktualisierung dieser Erklärung
Wir überprüfen die Barrierefreiheit bei jeder größeren Änderung an Design, Navigation oder Formularen und mindestens jährlich. Datum der letzten Überprüfung: 19. Oktober 2026.
Fehler, Rückfrage oder Verbesserung?
Nenne uns die betroffene URL und möglichst eine belastbare Quelle. Hinweise werden redaktionell geprüft.